Drohnenfotografie vom Rathaus Wien an einem sonnigen Morgen

Erleichterung bei Drohnenflügen in Wien

Drohnenfotografie vom Rathaus Wien an einem sonnigen Morgen
Rathaus Wien, aufgenommen mit UAV / Drohne

Erleichterung bei Drohnenflügen in Wien

Bis vor Kurzem war Wien fast flächendeckend von Flugverbotszonen rund um die Helikopter-Landeplätze der Krankenhäuser betroffen.

Mit der Novelle der Luftverkehrsregeln-Verordnung LVR 2014 am 15. Mai 2025 wurden die Radien rund um diese Landeplätze von 2,5 km auf 1,5 km reduziert – wodurch weite Teile des Stadtgebietes nun nicht mehr Flugverbotszone sind.

Die weiteren Einschränkungen der Kontrollzone Wien bleiben aufrecht, darunter die maximale Flughöhe von 30 Meter und das maximale Startgewicht (MTOM) des UAS (Unmanned Aircraft System / „Drohne“) unter 250 Gramm.

De facto können weite Bereiche Bereiche des Stadtgebietes jetzt ohne Genehmigung etwa mit den Drohnen der DJI Mini Serie bis zu einer Höhe von 30 Metern AGL (above ground level) beflogen werden.

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